Kategorisierung berichtspflichtiger Beteiligungen
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Eine Beteiligung kann in eine höhere Kategorie aufrücken, wenn sich dies aus dauerhaft hohen Investitionssummen (> 2 Mio. €) ergibt. Unabhängig von den vorgenannten Größenklassen ist eine abweichende Kategorisierung auch dann gegeben, wenn dies durch die Öffentlichkeitswirksamkeit oder die strategische Bedeutung gerechtfertigt ist.
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