Glossar | Kontakt | Impressum | Sitemap | Drucken

Perspektive   Haushaltsgrundsätze
     
Haushalt  

Wirtschaftliche Führung der Haushaltswirtschaft
(§90 Abs. 2 GO-LSA)

Beitrag zum Ausgleich des Haushaltes
(§90 Abs. 3 GO-LSA)

     
Gemeinwohl  

Sicherung der stetigen Erfüllung städtischer Aufgaben
(§90 abs. 1 GO-LSA)

  
im Konzern Stadt + zum Haushalts-Ausgleich