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Als Gesellschafter werden Teilhaber oder Mitglieder von Gesellschaften bezeichnet. Diese beteiligen sich mit einer Kapitaleinlage an Gesellschaften und erwerben dabei Rechte und Pflichten. Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen (Siehe hierzu: § 271 HGB). Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, das geschäftsführende Organ des Unternehmens auf Legalität, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überwachen und dahingehend zu beraten. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat besteht aus den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte) und dem Bürgermeister. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat besteht aus den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte) und dem Bürgermeister.

Die BMA hat die Funktion eines (strategischen) Beraters
(vgl. Beteiligungsrichtlinie, Kap. 2.2 Zuständigkeit, S.6).  
Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen (Siehe hierzu: § 271 HGB). Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, das geschäftsführende Organ des Unternehmens auf Legalität, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überwachen und dahingehend zu beraten. Als Gesellschafter werden Teilhaber oder Mitglieder von Gesellschaften bezeichnet. Diese beteiligen sich mit einer Kapitaleinlage an Gesellschaften und erwerben dabei Rechte und Pflichten. Verbindlicher Rahmen für die Gewährleistung des Beteiligungsmanagements in der Stadt Halle (Saale) im Zusammenwirken zwischen der Stadtverwaltung, den städtischen Vertretern in den Aufsichtsgremien und den Beteiligungen.