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Zielsetzung: Übereinkunft zwischen den Partnern
Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen (Siehe hierzu: § 271 HGB). Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, das geschäftsführende Organ des Unternehmens auf Legalität, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überwachen und dahingehend zu beraten. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat besteht aus den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte) und dem Bürgermeister.
Spielregeln zur Gewährleistung
eines kommunalen
Beteiligungsmanagements

 

BU
OB
SR
AG

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Beteiligungen
Oberbürgermeister(-in)
Stadtrat
Aufsichtsratsgremien